Anspruch bei fiktiven Reparaturkosten
Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten - Anspruch auf Ersatzteilaufschläge

Das Amtsgericht Frankfurt am Main, kommt in seinem Urteil vom 15.02.2008 - Az: 31 C 2529/07-23 - zu der Auffassung, dass der Geschädigte auch bei einer fiktiven Abrechnung sich nur dann auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen muss, wenn es sich um eine andere Fachwerkstatt mit Markenbindung zum gleichen Hersteller handelt, die dem Geschädigten ohne weiteres zugänglich ist und günstigere Stundenverrechnungssätze, als im Gutachten angeführt, fordert. Das Amtsgericht Frankfurt ist ferner der Meinung, dass der Geschädigte, auch ohne konkreten Nachweis des Entstehens, Anspruch auf die im Sachverständigengutachten in Ansatz gebrachten Ersatzteilaufschläge hat.

Quelle:  http://verkehrsanwaelte.de/news/news06_2008_punkt3.pdf  PDF-Datei (600 KB)