| Merkantiler Minderwert bei älteren Fahrzeugen |
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Entscheidung des LG Hannover vom 14.12.2007
Nach einer Entscheidung des LG Hannover vom 14.12.2007 Az: 9 S 60/07 ist bei älteren Fahrzeugen (im streitgegenständlichen Verfahren handelte es sich um einen mehr als 5 Jahre alten Polo TDI) für die Ermittlung des merkantilen Minderwerts nicht allein die Laufleistung des Fahrzeuges maßgeblich, sondern deren Bedeutung für die Bewertung dieses Fahrzeuges auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Dies treffe insbesondere bei Dieselfahrzeugen zu. Deswegen ist nach Ansicht des LG Hannover bei der Ermittlung des merkantilen Minderwerts darauf abzustellen, inwieweit der Unfallschaden, den das Fahrzeug erlitten hat, im Falle einer Veräußerung des Fahrzeuges offenbarungspflichtig ist. Weiterlesen bei: http://verkehrsanwaelte.de/news/news04_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (280 KB) |
