ZKF kritisiert BGH-Urteil
Der "Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik" (ZKF) kritisiert in einer Stellungnahme das aktuelle Urteil des BGH bezüglich der Bindung des Autofahrers an eine Vertragswerkstatt

im Garantiefall (wir berichteten). Das Urteil führe zu Irritationen und Verunsicherungen unter den Autofahrern, so der ZKF. Es sei wichtig, die klare Unterscheidung zwischen einer freiwilligen Herstellergarantie, wie in besagtem Urteil, oder z.B. der gesetzlichen Sachmangelhaftung zu unterscheiden.

Der ZKF betonte, dass das vom BGH gesprochene Urteil die Durchrostungs-Garantie betrifft und nicht die zweijährige gesetzliche Sachmangelhaftung. Ebenfalls sei damit nicht die von den Automobilherstellern abgegebene Neuwagen-Garantie, die meist zwei oder drei Jahre umfasst, oder Unfallschäden gemeint. An der bisherigen Rechtsauffassung, dass im Falle eines Unfallschadens die Reparatur auch in einer freien Karosserie-Fachwerkstatt stattfinden darf, habe sich nichts geändert, heißt es in der Stellungnahme. Rund 70 Prozent aller schweren Unfallschäden würden in freien Betrieben vorgenommen. Häufig nehme eine Vertragswerkstatt die Reparatur lediglich an und gebe den Auftrag dann weiter. (tk)

Quelle: AUTOSERVICEPRAXIS