Rechtshinweise bei Unfallschäden
Kfz-Meisterbetriebe dürfen ihren Kunden ab Mitte 2008 allgemeine Rechtsinformationen in der Unfallschadenabwicklung geben. Darauf hat der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hingewiesen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz – am 11. Oktober 2007 vom Bundestag beschlossen und am 9. November 2007 vom Bundesrat gebilligt – wird das Rechtsberatungsgesetz ablösen. Es soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Rechtsdienstleistungen durch Nicht-Anwälte zuzulassen und die Unfallschadenabwicklung zwischen Werkstatt und Versicherung zu erleichtern.

Für die Kfz-Betriebe bedeuten diese Rechtsdienstleistungen, wenn sie lediglich Nebenleistungen darstellen, laut ZDK folgendes:

– Er kann seine Kunden bei der Auftragsannahme für einen Unfallschaden über seine Rechte aufklären und beraten.
– Die Werkstatt kann jetzt mit einer Abtretung "erfüllungshalber" unmittelbar an die Versicherung herantreten. Vorher musste zuerst der Kunde in Anspruch genommen werden, bevor gegen die zahlungspflichtige Versicherung vorgegangen werde konnte.
– Bei willkürlichen Kürzungen der Rechnung kann die Werkstatt unter dieser Voraussetzung direkt gegen die Versicherung vorgehen.

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